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DSC 7378Nach Abschluss eines Treuhandvertrages, egal ob für Dauergrabpflege, Steinmetz- oder Bestattungsleistungen führt der Auftragnehmer alle vertraglich vereinbarten Leistungen aus.

Die Treuhandstelle richtet für jeden Vertrag ein separates Konto ein und wickelt den gesamten Zahlungsverkehr zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ab. Bei Fragen oder Probleme stehen wir als kompetenter und vermittelnder Ansprechpartner gerne zur Verfügung.

Überprüfung der Leistungen

Die Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen, werden, soweit möglich, regelmäßig von der Treuhandstelle durch sachkundige Kontrolleure überprüft.

Sicherheit der geleisteten Vorauszahlungen

Die Treuhandstelle verwaltet treuhänderisch die für die Treuhand-Verträge geleisteten Vorauszahlungen. DSC 7555Die Gelder werden nach den Grundsätzen größtmöglicher Sicherheit und bestmöglicher Verzinsung angelegt. Die Zinserträge garantieren die Leistungserbringung ohne Nachschusspflicht. Außerdem gibt es seit 2020 die Sicherungsrücklage, welche als Puffer für die Erfüllung der vertraglichen Leistung zur Verfügung steht.

Prüfung der Gesellschaft

Die Treuhandstelle wird regelmäßig und freiwillig durch eine unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Gegenstand der Prüfung ist der Jahresabschluß und der Lagebericht sowie die vertragsgemäße Verwendung des Treuhandvermögens und die Einhaltung der Richtlinien zur Anlage von Treuhandvermögen. Seit Bestehen der Gesellschaft (19.05.1967) wurde jederzeit ein uneingeschränktes Testat der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften erteilt.