Bestattungsvorsorge
Mit der Bestattungsvorsorge legen Sie bereits jetzt Gestaltung und Ablauf Ihrer Trauerfeier nach Ihren persönlichen Wünschen fest. Dieser Service der Bestatter und Friedhofsgärtner entlastet Ihre Familienangehörigen im Todesfall und Ihre Bestattungsvorsorge gibt ihnen Sicherheit.
Nutzen Sie die Möglichkeit nach eingehender Beratung in einem Fachbetrieb bereits zu Lebzeiten ein individuelles Leistungspaket zur Bestattungsvorsorge für den Trauerfall zu vereinbaren. Beispielhaft haben wir diese Angebote für Sie zusammengestellt. Je nach Ihren persönlichen Vorstellungen und der dann getroffenen Auswahl unterschieden sich die Preise, daher geben wir reine Orientierungspreise an. Auch die Bestattungskosten seitens der Gemeinde unterscheiden sich regional. Bitte lassen Sie sich beim Bestatter Ihrer Wahl individuell beraten.
Bestattungsvorsorge für den Trauerfall schon jetzt vereinbaren
FEUERBESTATTUNG OHNE TRAUERFEIER
- Festlegung der Bestattungsart
- Bestimmung von Sarg und Urne
- Blumenschmuck und Traueranzeigen
- Koordination mit Verwaltung etc.
- Erledigung aller Formalitäten
Basispreis:
ab 1.800 €
SARGBESTATTUNG MIT TRAUERFEIER
- Festlegung der Bestattungsart
- Bestimmung des Sargs mit Ausstattung
- Blumenschmuck und Traueranzeigen
- Koordination mit Verwaltung etc.
- Erledigung aller Formalitäten
- Gestaltung der Trauerfeier nach Ihren Wünschen
Basispreis:
ab 3.900 €
Die genannten Preise dienen ausschließlich Ihrer Orientierung.
Bitte erfragen Sie genaue/aktuelle Preise bei Ihrem Betrieb vor Ort.
IHRE VORTEILE AUF EINEN BLICK
- Individuell festgelegte Leistungen in der Zukunft zum Preis von heute
- Auswahl Ihrer Ruhestätte bereits jetzt
- Gestaltung Ihrer Trauerfeier nach Ihren Wünschen
- Erledigung sämtlicher Formalitäten
- Entlastung Ihrer Angehörigen finanziell und psychisch
- Einmaliger Vertragsabschluss
- Sichere Anlage Ihrer Einzahlung nach festen Kriterien
VERTRAUEN DURCH SICHERHEIT
Mit einem Treuhandvertrag für Bestattungsvorsorge erbringt der Fachbetrieb Ihres Vertrauens zum erforderlichen Zeitpunkt die bereits zu Lebzeiten mit Ihnen vertraglich vereinbarten Leistungen.